Für wen?

Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt an Menschen in besonderer Lage gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, der vom Ismaninger Sozialamt ausgestellt wird:

  • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter (ab 65 Jahre) und/oder Erwerbsminderung auf Dauer.
  • Empfänger von Bürgergeld
  • Empfänger von Wohngeld (Mietzuschuss)
  • Rentner/innen mit geringem Rentenbezug