Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt an Menschen in besonderer Lage gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, der vom Ismaninger Sozialamt ausgestellt wird:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Empfänger von Grundsicherung im Alter (ab 65 Jahre) und/oder Erwerbsminderung auf Dauer.
- Empfänger von Bürgergeld
- Empfänger von Wohngeld (Mietzuschuss)
- Rentner/innen mit geringem Rentenbezug