Für wen?

Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt an Menschen in besonderer Lage gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins, der vom Ismaninger Sozialamt ausgestellt wird:
Berechtigt sind Personen im laufenden Leistungsbezug von:

  • Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt gem. SGB XII
  • Bürgergeld gem. SGB II